Verbraucher-informationsgesetz

Das Verbraucherinformationsgesetz

Unter dem Gesichtspunkt der Transparenz staatlichen Handelns hat der Gesetzgeber in der jüngeren Vergangenheit diverse Anspruchsgrundlagen geschaffen, die es Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, einfach und unkompliziert Zugang zu amtlichen Informationen zu erhalten. Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation, kurz: Verbraucherinformationsgesetz (VIG), sollten speziell die Informationsrechte der Verbraucherinnen und Verbraucher gestärkt werden. Die zuständigen Behörden sind hiernach auf Anfrage verpflichtet, Auskunft über bestimmte amtliche Informationen zu Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und Verbraucherprodukte, die dem § 2 Nr. 25 des Produktsicherheitsgesetzes unterfallen, zu erteilen. Aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung unserer Gesellschaft lassen sich entsprechende Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz oftmals innerhalb weniger Klicks bei der zuständigen Behörde stellen. Da für Unternehmerinnen und Unternehmer aus der Lebensmittelbranche hierdurch eine Herausgabe sensibler Informationen an Dritte drohen kann, ist eine rechtliche Überprüfung des geltend gemachten Auskunftsanspruchs ratsam. Denn, ob ein Anspruch auf die beantragten Informationen besteht und in welchem Umfang dieser gewährt werden darf, ist eine Frage des Einzelfalls. Mit unserer einschlägigen bundesweiten Erfahrung im Umgang mit Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz stehen wir Ihnen gerne im Zusammenhang mit Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz zur Seite.
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