Frühzeitige Risikoerkennung
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen wissen wir, dass sich der größte Erfolg durch einen präventiven
Ansatz erzielen lässt. Vorsorge ist besser als Nachsorge. Es gilt daher behördliche Hinweise und Beanstandungen,
unabhängig davon, ob diese die allgemeine Betriebshygiene oder das Lebensmittel selbst betreffen,
nicht nur zur Kenntnis zu nehmen, sondern einer eingehenden rechtlichen Bewertung zu unterziehen
und auf Basis dessen zu entscheiden, ob und wenn ja, welche Maßnahmen zu ergreifen sind.
Hierdurch lassen sich Risiken frühzeitig erkennen und Verwaltungs- und Sanktionsverfahren vermeiden. Im
Rahmen von Schulungen vermitteln wir unseren Mandanten und ihren Mitarbeitern zudem die notwendigen
Kenntnisse im Lebensmittelrecht, die Grundlage für den Betrieb eines Lebensmittelunternehmens und dessen
wirtschaftlichen Erfolg sind.