Lebensmittelrecht

Querschnittsmaterie Lebensmittelrecht

Das Lebensmittelrecht ist eine äußerst komplexe Querschnittsmaterie, in der rechtliche Aspekte mit naturwissenschaftlichen Fragestellungen verbunden werden.
Einsatzbereiche, die wir abdecken:
  • Rechtliche Beratung im Rahmen der Produktentwicklung
  • Aufbau eines Qualitäts- und Risikomanagements
  • Lebensmittelkennzeichnung
  • Beratung im Zusammenhang mit Lebensmittel- und Hygienerechtlichen Beanstandungen
  • Vertretung im Rahmen von Verwaltungs- und Sanktionsverfahren sowie Gerichtsverfahren

Langjährige Expertise, wissenschaftlicher Austausch und fachbezogenes Netzwerk

Lebensmittelunternehmer sehen sich mit einer Vielzahl von Rechtsfragen konfrontiert, deren Beantwortung neben der juristischen Fachkompetenz auch die notwendigen naturwissenschaftlichen Kenntnisse voraussetzt. Mit unserer langjährigen Expertise, unserem Netzwerk aus anerkannten Sachverständigen und aufgrund des ständigen wissenschaftlichen Austausches mit Behörden, Verbänden, Universitäten und Hochschulen sind wir in der Lage, Ihnen bei der Beantwortung komplexer Fragestellungen behilflich zu sein. Wir begleiten unsere Mandanten in allen Lebenslagen und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen für alle Ihre Probleme. Dabei unterstützen wir Sie nicht nur im Rahmen der Produktentwicklung beim Aufbau eines Qualitäts- und Risikomanagements und vor dem Inverkehrbringen Ihrer Produkte, sondern vertreten Ihre Interessen auch im Zusammenhang mit Lebensmittel- und Hygienerechtlichen Beanstandungen, Verwaltungs- und Sanktionsverfahren sowie im Rahmen von Gerichtsverfahren.

Frühzeitige Risikoerkennung

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen wissen wir, dass sich der größte Erfolg durch einen präventiven Ansatz erzielen lässt. Vorsorge ist besser als Nachsorge. Es gilt daher behördliche Hinweise und Beanstandungen, unabhängig davon, ob diese die allgemeine Betriebshygiene oder das Lebensmittel selbst betreffen, nicht nur zur Kenntnis zu nehmen, sondern einer eingehenden rechtlichen Bewertung zu unterziehen und auf Basis dessen zu entscheiden, ob und wenn ja, welche Maßnahmen zu ergreifen sind. Hierdurch lassen sich Risiken frühzeitig erkennen und Verwaltungs- und Sanktionsverfahren vermeiden. Im Rahmen von Schulungen vermitteln wir unseren Mandanten und ihren Mitarbeitern zudem die notwendigen Kenntnisse im Lebensmittelrecht, die Grundlage für den Betrieb eines Lebensmittelunternehmens und dessen wirtschaftlichen Erfolg sind.
Wir bieten Ihnen eine kompetente und praxisorientierte Beratung zu allen Fragen des Lebensmittelrechts - Sprechen Sie uns an!
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