Halal

Rein naturwissenschaftlich betrachtet, dient der Konsum von Lebensmitteln durch den Menschen der Aufrechterhaltung der eigenen Körperfunktion. Für den Menschen nehmen Lebensmittel jedoch einen weit größeren Stellenwert ein. Vielmehr werden der Konsum sowie die Art und Weise des Konsums von Lebensmitteln weltweit durch kulturelle Bräuche, aber auch religiöse Gebote und Verbote bestimmt. Zu den bekanntesten religiösen Verboten dürfte der Konsum von Schweinefleisch und Alkohol für Musliminnen und Muslime gehören, der als „haram“ – aus dem Arabischen mit „verboten“ übersetzbar – gilt. Um diesen Verbraucherinnen und Verbrauchern in nicht-islamischen Ländern den Konsum von Lebensmitteln in Einklang mit islamischen Religionsvorgaben zu erleichtern, finden sich auf zahlreichen Lebensmitteln sowie u. a. in Kantinen und in der Gastronomie die Angabe „halal“, was aus dem Arabischen mit „erlaubt“ übersetzt werden kann. Die Prüfung und Umsetzung von halal-Vorgaben stellt Unternehmen oftmals vor praktische wie rechtliche Hindernisse.
Mit unserer Expertise bieten wir unseren Mandanten eine kompetente und praxisorientierte Beratung zu allen Fragen im Rahmen der Herstellung und Vermarktung von halal-Lebensmitteln.
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