Futtermittelrecht

Herstellung und Inverkehrbringen von Futtermitteln

Das Futtermittelrecht gewinnt zunehmend an Bedeutung, da Futtermittel am Anfang der Produktionskette von Lebensmitteln stehen und ihnen insofern durch das sogenannte „Farm-to-Fork“-Prinzip eine entscheidende Schlüsselrolle bei der Erzeugung sicherer Lebensmittel zukommt. Aber auch der Umstand, dass gerade die Herstellung und der Vertrieb von Heimtierfuttermitteln eine besonders hohe Wertschöpfung erlaubt, hat die Zahl der Futtermittelhersteller stetig ansteigen lassen.
Einsatzbereiche, die wir abdecken:
  • Zulassung und Registrierung von Futtermittelbetrieben
  • Beratung im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von Futtermitteln
  • Kennzeichnungsprüfung
  • Beratung im Zusammenhang mit Futtermittel- und Hygienerechtlichen Beanstandungen
  • Vertretung im Rahmen von Verwaltungs- und Sanktionsverfahren sowie Gerichtsverfahren
Sowohl Futtermittelhersteller als auch Futtermittelhändler sehen sich insofern mit zahlreichen Futtermittelrechtlichen Vorgaben konfrontiert, die das Herstellen, Verwenden und Inverkehrbringen von Futtermitteln, Vormischungen und Zusatzstoffen betreffen. Gerne beraten wir Sie bei allen rechtlichen Fragestellungen zum Futtermittelrecht und nehmen Ihre rechtlichen Interessen auch gegenüber den Behörden wahr. In Zusammenarbeit mit unserem Netzwerk aus Sachverständigen für Futtermittel können wir Sie auch bei der Produktentwicklung und bei schwierigen Fragen wie etwa zur Abgrenzung von Futtermitteln, Futtermittelzusatzstoffen, Diätergänzungsfuttermitteln und Tierarzneimitteln unterstützen.
Wir bieten Ihnen eine kompetente und praxisorientierte Beratung zu allen Fragen des Futtermittelrechts - Sprechen Sie uns an!
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