Die Verständigung soll folgende Punkte umfassen:
Wie der Pressemitteilung weiter zu entnehmen ist, haben sich die Mitgliedstaaten auf ein Ratsmandat geeinigt. Nach der Positionierung des Europäischen Parlaments sollen sich die „Trilogverhandlungen“ zwischen Vertretern von Parlament, Rat und der Kommission anschließen. Das Trilogergebnis müsse sodann noch von Rat und Europäischem Parlament bestätigt werden, damit die Änderungen rechtzeitig vor dem in der aktuellen Fassung der EUDR vorgesehenen Anwendungsstart – bislang 30. Dezember 2025 – in Kraft treten können.
Es bleibt damit abzuwarten, ob und in welcher Form die beabsichtigten Änderungen der EUDR zum Jahresende 2025 umgesetzt werden.
Redaktion: Rechtsanwältin Demila Biscevic, LL.M.
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