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EUDR – Kommission veröffentlicht aktualisierte Leitlinien und FAQ

Als Teil des sogenannten „Green Deals“ hat sich die EU u. a. das Ziel gesteckt, den Beitrag zur weltweiten Entwaldung und Waldschädigung zu minimieren. Gleichzeitig soll der Beitrag zu Treibhausgasemissionen und zum weltweiten Verlust an biologischer Vielfalt verringert werden. Diese Ziele sollen mit Hilfe der sogenannten „EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte“ – zu Englisch „regulation on deforestation-free products“ und daher oft abgekürzt als „EUDR“ zu lesen – erreicht werden.

In diesem Sinne erlegt die EUDR Unternehmen bestimmte Sorgfaltspflichten für das Inverkehrbringen, die Bereitstellung und die Ausfuhr von bestimmten Rohstoffen – namentlich: Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz – und bestimmten, daraus hergestellten Erzeugnissen auf.

Als Anwendungs- bzw. Auslegungshilfen hat die EU-Kommission Leitlinien und einen Frage-Antwort-Katalog (FAQ) veröffentlicht, die nun aktualisiert wurden („GUIDANCE DOCUMENT FOR REGULATION (EU) 2023/1115 ON DEFORESTATION FREE PRODUCTS“, Stand: 15.04.2025, und „Frequently Asked Questions Implementation of the EU Deforestation Regulation Version 4 – April 2025“). Beide Dokumente können auf dem einschlägigen Internetauftritt des Bundesamtes für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in englischer Sprache abgerufen werden. Eine deutsche Übersetzung liegt noch nicht vor; es ist jedoch davon auszugehen, dass diese zeitlich verzögert durch das BLE veröffentlicht wird.

Nachdem der Anwendungsbeginn der EUDR bereits einmal verschoben worden ist, müssen große Unternehmen die Einhaltung der Vorschriften ab dem 30. Dezember 2025 und Kleinst-, kleine oder mittlere Unternehmen (sogenannte „KMU“) ab dem 30. Juni 2026 sicherstellen. Angesichts dieser näher rückenden Fristen empfiehlt es sich, sich bereits jetzt mit der EUDR und den möglichen Auswirkungen auf das eigene Unternehmen auseinanderzusetzen. Nicht zuletzt, da Sanktionen bei Verstößen gegen die EUDR wie Geldbußen oder Geldstrafen drohen.

Redaktion: Demila Biscevic, LL.M.

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