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EUDR – Anwendungsstart bald erneut verschoben?

Die EU-Kommission hat dem EU-Parlament vorgeschlagen, den Anwendungsstart der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) erneut zu verschieben.

Als Grund für den Vorschlag der Verschiebung nennt die EU-Kommission das EU-Informationssystem, das noch nicht bereit sei, die zu erwartende Menge an Sorgfaltserklärungen zu verarbeiten.

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) begrüßt ausweislich der Pressemitteilung Nr. 89/2025 vom 23. September 2025 den Vorschlag der Verschiebung. Genannter Pressemitteilung ist ferner zu entnehmen, dass sich das BMLEH für die Einführung einer „Null-Risiko-Variante“ in der EUDR einsetzt. Mit der Null-Risiko-Variante sollen vereinfachte Informationsanforderungen als auch Erleichterungen bei der Anwendung der EUDR geschaffen werden.

Bereits im Oktober vergangenen Jahres hatte die EU-Kommission die Verschiebung des Geltungsbeginns der EUDR vorgeschlagen. Damals nannte die EU-Kommission als Grund den neuartigen Charakter der EUDR, den raschen Zeitplan und die Vielfalt der beteiligten internationalen Interessenträger.

Im Dezember 2024 erfolgte sodann die Verschiebung des Geltungsbeginns um 12 bzw. 18 Monate. So müssen nach der aktuellen Rechtslage Marktbeteiligte ab dem 30. Dezember 2025 den Sorgfaltspflichten der EUDR gerecht werden, während Kleinst- und kleine Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen ihren Pflichten aus der EUDR sogar erst ab dem 30. Juni 2026 nachkommen müssen.

Ob und um welchen Zeitraum die EUDR erneut verschoben wird, bleibt abzuwarten.

Redaktion: Rechtsanwältin Demila Biscevic, LL.M.

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